Hinweis:
Der Preis des Wertermittlungsprotokolls ist die Verhandlungsbasis - der Kaufpreis kann sich durch Stromanschluss, Gartengeräte, Laubeneinrichtung und anderes Eigentum des Vorpächters ggf. erhöhen.
Leisten Sie keine Zahlungen, bevor mit dem Bezirksverband ein Pachtvertrag für die Parzelle geschlossen wurde! Der Erwerb des beweglichen Eigentums eines abgebenden Unterpächters begründet keine Verpflichtung für den Bezirksverband, mit dem Erwerber auch einen Unterpachtvertrag abzuschliessen. Die Vergabe der Parzellen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Wenn Sie sich anmelden, können wir Sie in den seltensten Fällen sofort mit einer freien Parzelle versorgen.
Stand: 16.09.2024