Hinweis:
Ab dem 01.05.2025 ist keine Onlineanmeldung für eine freie Parzelle mehr möglich!
Dies ist dann nur noch mit einem Termin in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes möglich.
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Dies ist dann nur noch mit einem Termin in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes möglich.
Wie komme ich zu einem Kleingarten?
Was muss ich beachten?
Kleingartenanlagen sind ein Bestandteil der Lebensqualität in der Großstadt. Sie sind die kleinen Oasen für naturnahes Gärtnern, Stätten menschlicher Begegnung und des geselligen Beisammenseins, Orte für Freizeit und Erholung. Kleingärten sind für jeden Bürger erhältlich und auch bei niedrigem Einkommen noch bezahlbar.
Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten ist eine gepachtete Grundstücksfläche, die kleingärtnerisch genutzt wird und in einer Kleingartenanlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, z.B. Wegen, Spielplätzen, Vereinshäusern o.a. zusammengefasst sind. Wer einen Kleingarten pachtet, der wird durch den Vorstand informiert, was man als Gärtner in einem Kleingarten tun und lassen darf. Ein Kleingärtner zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er auf der überwiegenden Fläche seiner Parzelle vielfältige Gartenbauerzeugnisse (Gemüse, Obst, Blumen u.a.) für den Eigenverbrauch anbaut. Darunter sollen viele einjährige Kulturen sein, wie zum Beispiel Salate, Hülsenfrüchte, Tomaten, Gurken, Erbsen, Kartoffeln, Kohlarten, Astern, Sonnenblumen und andere aus Samen gezogene Schnittblumen.
Die Größe und Ausstattung einer Gartenlaube ist gesetzlich begrenzt. Ein Kleingärtner hat auch Gemeinschaftsarbeit innerhalb seines Vereins zu leisten. Dafür genießt er aber auch eine Reihe Privilegien, wie zum Beispiel eine relativ niedrige Jahrespacht und einen großzügigen Kündigungsschutz. Wenngleich die Zeit vorangeschritten ist und es genug Obst und Gemüse zu kaufen gibt, werden Sie merken, dass eine Tomate aus dem eigenen Garten besser schmeckt als eine gekaufte. Das liegt nicht nur am Geschmack allein, sondern auch am Stolz über den erreichten Erfolg.
Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht werden. Zuerst sollten Sie sich über folgende Fragen im Klaren sein:
Ohne Regeln kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.
Als Kleingärtner ist man nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern auch Teil einer Gemeinschaft. Das bedeutet, dass der Kleingärtner verpflichtet ist:
Zu den finanziellen Verpflichtungen, die auf Sie zurzeit im Bezirksverband Berlin-Marzahn zukommen:
Einmalige Kosten:
Gegenwärtig gibt es keine unbebauten Parzellen im Bezirksverband zu verpachten. Deshalb wird in der Regel ein Kaufpreis für das Eigentum des bisherigen Parzellennutzers fällig.
Dieser Kaufpreis ist individuell auszuhandeln und einmalig zu zahlen. Der Bezirksverband hat auf die Preisgestaltung und Art der Bezahlung (z.B. mögliche Ratenzahlung) keinen Einfluß. Für jeden Garten wird vor der Neuverpachtung ein Wertermittlungsprotokoll über den Wert der Baulichkeiten, Außenanlagen und des Aufwuchses erstellt.
Die Kaution wird verzinst und nach der Beendigung des Pachtverhältnisses wieder zurückgezahlt.
Die Aufnahmegebühr in die Kleingartenvereine richtet sich nach der Satzung der Vereine.
Leisten Sie keine Zahlungen, bevor mit dem Bezirksverband ein Pachtvertrag für die Parzelle geschlossen wurde. Der Erwerb des Eigentums eines abgebenden Unterpächters führt nicht zwingend zum Abschluss eines Unterpachtvertrages.
Jährliche Kosten:
Die Jahreskosten für einen 310 m² großen Kleingarten betragen ca. 550,00 EUR und setzen sich wie folgt zusammen:
Was | Menge | Einzelbetrag in € | Gesamtbetrag in € |
Pachtzins pro qm und Jahr | 310 | 0,3571 | 110,70 |
Öffentliche Lasten pro qm und Jahr | 310 | 0,1835 | 56,89 |
Jährlicher Vereins-/ Verbandsbeitrag | 1 | 85,00 | 85,00 |
Wasserkosten | ca. 60 cbm | 1,90 | 114,00 |
Abwasserkosten, Fäkalienbeseitigung | 2 | 60,00 | 120,00 |
Versicherung (Gebäude, Haftpflicht, Hausrat) | 1 | 62,00 | 62,00 |
Gesamt: | 548,59 |
Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung vor Abschluss des Unterpachtvertrages durchzuführen. Für die Anmeldung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 50 €, darin sind 10 € Bearbeitungsgebühr enthalten. Sollten Sie kein Interesse mehr an einer Parzelle in unserem Bezirksverband haben, so geben Sie uns bitte schriftlich oder persönlich Bescheid, und teilen uns Ihre Bankverbindung mit. Dann werden wir Ihnen anteilig 40 € zurück erstatten. Sollten Sie in unserem Bezirksverband eine Parzelle erwerben, wird ein Anteil von 40 € mit der Nutzerwechselgebühr verrechnet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Kleingartens.
Ich habe alle Informationen auf dieser Seite gelesen und erkläre mich damit einverstanden.
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