Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 in 2. Lesung das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen. Die Senatsvorlage soll nun dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung übergeben geben.
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Zum Beitrag des VerfassersSenat hat Kleingartenflächensicherungsgesetz beschlossen

In der Pressemitteilung des Landes Berlin vom gleichen Tag heißt es:
„Das Gesetz sieht vor, dass Kleingartenflächen auf landeseigenen Grundstücken nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses und nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden dürfen. Wird eine Anlage aufgegeben, müssen gleichwertige Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden. Außerdem sollen Kleingartenorganisationen, darunter der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V., bei entsprechenden Verfahren frühzeitig angehört und beteiligt werden.“
Der Landesverband wird sich mit dem Gesetzestext nach Veröffentlichung kritisch auseinandersetzen und seine Positionen in das parlamentarische Verfahren einbringen.
Hier zur vollständigen Pressemitteilung des Landes Berlin.

