Bezirksverband Berlin-Marzahn der Gartenfreunde e. V.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:

Für den Inhalt dieses Beitrags ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich.

Zum Beitrag des Verfassers
Verfasst am 21.07.2021 um 10:00 Uhr

Was heißt hier gesichert?    

Bebauungspläne sind der beste Schutz für Kleingärten – doch viele Berliner Anlagen warten noch darauf    

Anteil an Kleingartenfläche in Berlin. 

Quelle: KEP 2030, Stand August 2020

Wie viele der Berliner Kleingärten sind gegen Bebauung geschützt? Wie gut und wie dauerhaft sind sie gesichert? Darum drehen sich viele politische Diskussionen der vergangenen Jahre, ob beim Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP), beim Sicherungsgesetz oder im aktuellen Wahlkampf.


Nur ein winziger Teil gefährdet?

Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne) verkündete wiederholt, durch den KEP aus ihrem Hause würden „rund 92 % der Kleingartenfläche gesichert“. 82 % seien über Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungspläne (B-Pläne) dauerhaftgesichert, weitere 9,4 % mit einer Schutzfrist bis 2030. Nach Ansicht der Senatorin „bleiben sage und schreibe 3,9 % auf Privatflächen übrig, die nicht gesichert werden“ – wenn man die Bahnlandwirtschaft und diejenigen Flächen, auf denen Infrastrukturprojekte gebaut werden sollen, nicht mitrechnet.


Diese Interpretation der Zahlen wird von manchen Politikern, auch aus anderen Parteien, ohne weiteres übernommen. Aus Sicht des Landesverbandes der Gartenfreunde ist sie allerdings nicht überzeugend. Tatsache ist: Den größtmöglichen Schutz haben Kleingärten, die über B-Pläne abgesichert sind. Und das gilt nach Senatsangaben für nur 14,9 % der Berliner Kleingartenflächen.


Der überwiegende Teil der angeblich dauerhaft gesicherten Kleingärten (Kategorie 1 im KEP) sind sogenannte fiktive Dauerkleingärten, die im FNP als „Grünfläche-Kleingärten“ oder nur als „Grünfläche“ dargestellt sind. Diese schwächere Absicherung gilt für 53,1 % der Kleingartenflächen.


Für weitere 14,2 % gilt: Sie sind nur zur dauerhaften Erhaltung vorgesehen (Kategorie 2). Der planungsrechtliche Status ist hier nicht eindeutig – in den meisten Fällen, weil die Flächen im FNP zwar als Grün erfasst sind, ältere B-Pläne aber noch eine anderweitige Nutzung vorsehen. Laut KEP drohen hier aber keine Gefahren mehr für die Anlagen, weil die Planungsziele von den Bezirksämtern nicht mehr verfolgt werden. Darum zählen sie in der summarischen Aufzählung des Senats ebenfalls zu den „dauerhaft gesicherten“ 82 %.


Schutzfristen verlängern Unsicherheit

9,4 % der Berliner Kleingartenflächen verfügen derzeit über eine Schutzfrist bis 2030 (Kategorie 3). Es handelt sich ausschließlich um landeseigene Flächen, die im FNP nicht als Grün dargestellt sind und auf denen durch B-Pläne Baurecht besteht. Bei der Erstellung des KEP versprach die Senatsverwaltung: Bis 2025 soll endgültig entschieden werden, welche dieser Flächen in Anspruch genommen werden.


Eindeutig zur Bebauung in den nächsten Jahren vorgesehen sind laut KEP 0,5 % der Kleingartenflächen oder 454 Parzellen (Kategorie 4). Dies sind ausschließlich landeseigene Flächen, die mit Projekten der sozialen Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Sport- und Pflegeeinrichtungen bebaut werden oder Verkehrsprojekten zum Opfer fallen sollen. Bei der Planung neuer Straßen, Schienen- und Radwege ist allerdings in den meisten Fällen noch offen, wie viele und welche Parzellen beräumt werden müssen. Die 454 bezifferten Kleingärten sind also nur die Mindestzahl der landeseigenen Parzellen, die beräumt werden müssen.


Dramatisch ist auch die Lage bei den Flächen der Bahnlandwirtschaft (3,2 %, Kategorie 6) und anderer privater Eigentümer, die bisher nicht planungsrechtlich gesichert sind (3,9 %, Kategorie 5). Sie könnten zu einem großen Teil Bauprojekten zum Opfer fallen, wenn es der Politik nicht gelingt, in den nächsten Jahren den Schutz durch FNP-Änderungen oder B-Pläne zu erreichen.


Klaus Pranger

Redakteur, Berliner Gartenfreund, Verlag W. Wächter




Dieser Beitrag ist in der Verbandszeitschrift 'Berliner Gartenfreund' erschienen, Ausgabe 7/2021, Seite 7/14, und mit freundlicher Genehmigung des Verlag W. Wächter auch hier.